Möchte der Erblasser die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigen oder hat er/sie andere Wünsche, um etwa einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, ist die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, empfehlenswert.
Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament ist mit Gebühren verbunden. Es kann sich jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament später als hilfreich erweisen.
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