Die Bestattungskosten können über eine gesicherte Finanzierung zu Lebzeiten im Voraus geregelt werden. Auf diese Weise erfahren Ihre Angehörigen später auch eine finanzielle Entlastung in der schwierigen Zeit der Abschiednahme und der Trauer.
Grundsätzlich stehen hierfür zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Die Einlage auf ein Treuhandkonto der BT Bestattungstreuhand GmbH
- der Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Mit der finanziellen Absicherung über das Treuhandkonto können Sie die Grundlage schaffen, die eingezahlten Beträge vor dem staatlichen Zugriff, z. B. im Falle einer Pflegebedürftigkeit, zu schützen. (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14.08.18 – S 18 So 65/16 -)
Gerne berate ich Sie zu allen Fragen dieser Finanzierung.